Eltern wirken mit
Wie können Eltern an der Schule mitwirken?
Wie erfolgt die Anmeldung an unserer Schule?
Was sollte ein Schulkind schon können bevor es in die Schule kommt?
Was ist beim Übergang an die weiterführende Schule zu beachten?
Gibt es eine Betreuungsmöglichkeit nach Unterrichtsschluss für berufstätige Eltern, die ihr Kind nicht im offenen Ganztag anmelden möchten?
Solche Fragen sollen auf den Elternseiten beantwortet werden.
Wie erfolgt die Anmeldung an unserer Schule?
Was sollte ein Schulkind schon können bevor es in die Schule kommt?
Was ist beim Übergang an die weiterführende Schule zu beachten?
Gibt es eine Betreuungsmöglichkeit nach Unterrichtsschluss für berufstätige Eltern, die ihr Kind nicht im offenen Ganztag anmelden möchten?
Solche Fragen sollen auf den Elternseiten beantwortet werden.


Mitwirkung
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern.
Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz NRW (SchulG) und hier insbesondere der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz NRW (SchulG) und hier insbesondere der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Klassenpflegschaft
Klassenpflegschaften 2018/2019
Vorsitz |
Stellvertretung |
Klasse 1a |
Name |
Vorsitz |
Stellvertretung |
Klasse 1a |
Name |