Klassenpflegschaften
Die Klassenpflegschaft ist eines der Mitwirkungsorgane, die im Schulmitwirkungsgesetz vorgeschrieben ist. Sie berät die Schule bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit in einer Klasse.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und deren/ dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres.