Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Deren Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrem Kreis oder aus den Reihen der Stellvertreter eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres.
Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz.